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Channel: Kommentare zu: Nazis im Kindergarten?
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Von: Jürgen

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Schwierige Sache; so lange die Frau im Rahmen ihrer Arbeitszeit ihre Gesinnung nicht zur Geltung kommen lässt, steht doch einer weiteren BEschäftigung nichts entgegen?

Erst wenn die Frau ihre Arbeitsstelle dazu nutzt, für ihr Anliegen zu werben und/oder die Erziehung/Betreuung der Kinder klar den ideologischen Vorstellungen der Frau folgt und/oder ein fremdenfeinfdliches/rassistisches Verhalten an den Tag legt, gäbe es aus meiner Sicht einen Kündigungsgrund. Wenn sie sich bisher tadellos verhalten hat, sollte es schwer sein, sie zu kündigen, es wäre auch nicht gerechtfertigt.


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